Erbrecht

Holen Sie sich kompetente Unterstützung bei Erbstreitigkeiten

Leider hat Benjamin Franklin mit seinem Ausspruch „Wer seine Verwandtschaft kennen lernen will, sollte sich eine Erbschaft mit ihr teilen!“ nicht ganz unrecht! Selbst bei viel gutem Willen auf allen Seiten gibt es im Erbfall genügend Raum für Missverständnisse und daraus folgend unerfreuliche Konflikte.

Mit Stolz können wir sagen, dass es uns in 95% aller Erbstreitigkeiten gelingt, einen für alle Seiten tragfähigen Vergleich auszuarbeiten. Um außergerichtliche Einigungen zu erzielen, setzen wir sehr erfolgreich auf die Methodik der Mediation.

Pflichtteil geltend machen

Der Pflichtteil (oder auch Pflichtanteil) ist ein gesetzlich geregelter Geldanspruch. Er sichert Kindern, Ehegatten (und in speziellen Fällen auch Eltern) eine finanzielle Mindestbeteiligung am Nachlass des Verstorbenen zu – trotz testamentarischer Enterbung. Allerdings kann sich die Geltendmachung schwierig gestalten – besonders dann, wenn kein gutes Verhältnis zum Erblasser bestand oder Unklarheiten über dessen genaue Vermögensverhältnisse zum Zeitpunkt des Todes herrschen.

Sie gehen keinerlei Risiko ein: wir werden für Sie OHNE Vorschuss aktiv. Unsere Vergütung fällt erst an, wenn wir in Ihrem Sinne erfolgreich agieren konnten.

Erbengemeinschaften

Erbengemeinschaften bergen naturgemäß ein hohes Konfliktpotenzial, denn jeder hat aus seiner speziellen Situation heraus ganz eigene – und leider auch oft gegensätzliche – Interessen. Das kann schnell eskalieren, muss es aber nicht! Unserer Kanzlei ist sehr daran gelegen, aufkommende Konflikte außergerichtlich beizulegen. 

Immobilienerbrecht

Das eigene Haus ist der Mittelpunkt des Familienlebens. Neben der emotionalen Bedeutung hat es als eine der beliebtesten Formen der Geldanlage auch einen hohen wirtschaftlichen Stellenwert. Leider kommt es hier sehr häufig zu Streitigkeiten.

Stellen Sie sich einmal das folgende typische Szenario vor: Der Vater verstirbt und seine Ehefrau und die beiden Kinder erben gemeinschaftlich das Haus. Die Mutter möchte im vertrauten Umfeld wohnen bleiben; die Kinder meinen, die Immobilie sei viel zu groß für nur mehr eine Person. Der Sohn will daher die Immobilie verkaufen, die Tochter hingegen lieber vermieten. Kommt es zu keiner Einigung, bleibt nur eine Teilungsversteigerung der Immobilie – mit teils hohen finanziellen Verlusten.

Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gerne!

Wir betreuen Mandanten in ganz Deutschland!

Sofern Sie unsere Kanzleiräume nicht persönlich aufsuchen können, sind wir gerne per Telefon oder Videokonferenz für Sie da. Auch Hausbesuche sind in einem Umkreis von 50 km um unsere Kanzleiräume herum möglich.