Vorsorgeverfügungen

Was passiert bei einem plötzlichen Unfall, bei Krankheit oder im Alter?

Viele Menschen meinen, dass im Falle des Falles – wenn Sie selbst vorübergehend oder dauerhaft ihre persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln können – automatisch der Ehepartner, die Angehörigen oder nahe Freunde handlungs- oder entscheidungsbefugt sind.

Dem ist aber nicht so. Wenn Sie nichts regeln, wird ein gerichtlicher Betreuer bestellt. Eventuell entscheidet dann eine völlig fremde Person vom Schreibtisch aus anhand einer Akte über Ihr Leben, Ihr Vermögen und Ihren Tod. Wenn Sie das nicht wollen, müssen Sie jetzt bestimmen, wer in welchem Umfang für Sie entscheiden darf. 

Legen Sie Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse in einer Vorsorgeverfügung fest

Die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung sind die Grundpfeiler der umfassenden rechtlichen Vorsorge. Sie sind der einzig sichere Weg, Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse rechtsverbindlich festzulegen.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die im Ernstfall für Sie Entscheidungen treffen darf. Dadurch verhindern Sie ein gerichtliches Betreuungsverfahren.

Patientenverfügung

In der Patientenverfügung legen Sie vorsorglich fest, wie Sie medizinisch behandelt oder auch nicht behandelt werden möchten. Die Patientenverfügung greift erst, wenn Sie Ihren Willen selbst nicht mehr äußern können. Insbesondere Fragen lebenserhaltender Maßnahmen wie künstliche Ernährung oder Beatmung werden dann durch die von Ihnen bestimmte Vertrauensperson durchgesetzt.

Ihre Vorsorgeverfügung – so individuell wie Sie selbst

Sie sind ein individueller Mensch mit individuellen Wünschen und Bedürfnissen. Verwenden Sie keinesfalls kostenlose Standardformulare! Ein Standardformular kann Ihre individuelle Lebenssituation niemals abbilden.

Es sind die wichtigsten Entscheidungen in Ihrem Leben – stellen Sie sicher, dass Ihr Bevollmächtigter genau weiß, was er darf und was nicht.

Bedenken Sie, dass sich Ihre Angehörigen in einer emotionalen Ausnahmesituation befinden werden. Diese werden dankbar sein, wenn Sie ein Dokument haben, in dem Ihr Wille niedergeschrieben steht.

Nur durch ein professionell erstelltes Vorsorgepaket sind Sie optimal abgesichert und überlassen nichts dem Zufall. Da es sich bei der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung um juristische Dokumente handelt, ist die Gestaltung durch einen Vorsorgeexperten zwingend erforderlich. 

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