Testamentsvollstreckung

In 20 % der Fälle kommt es zu erheblichen Konflikten bei der Nachlassabwicklung

Sie haben Ihr Testament korrekt vom Fachmann erstellen lassen und gehen davon aus, dass Ihr letzter Wille auch tatsächlich erfüllt wird. In der Realität kommt es jedoch häufig zu Konflikten bei der Aufteilung des Nachlasses – wenn die Nachlassabwicklung von den Erben selbst durchgeführt wird.

Niemand will schlecht von den eigenen Erben denken. Die Erfahrung zeigt aber, dass das Eigeninteresse dann doch oftmals vorgeht – besonders, wenn wirtschaftliche Zwänge oder die massive Einflussnahme anderer ins Spiel kommen.

Ein Fachmann ist neutral und vollstreckt Ihren Willen – auf Punkt und Komma

Mit einer testamentarisch angeordneten Testamentsvollstreckung können Sie bereits zu Lebzeiten eine reibungslose und konfliktfreie Nachlassabwicklung sicherstellen. Voraussetzung hierfür ist, dass eine erfahrene Person zum Testamentsvollstrecker eingesetzt wird.

Wann ist eine professionelle Testamentsvollstreckung besonders wichtig?

Grundsätzlich raten wir in jedem Fall zu einer professionellen Testamentsvollstreckung, da man einfach nie vorhersehen kann, was einmal sein wird: Beziehungen können sich ändern, die wirtschaftliche Situation der Beteiligten kann sich ändern… Wenn Sie wirklich ruhig schlafen wollen, machen Sie jetzt Nägel mit Köpfen und vermeiden Sie von vornherein Überforderung und Streit!

Besonders kompliziert wird es, wenn die Erben minderjährig oder behindert sind. In diesen Fällen braucht es eine dauerhafte Nachlassverwaltung, um sicherzustellen, dass das Vermögen mündelsicher angelegt wird.

Des weiteren würden wir in diesen Fällen eine unabhängige Testamentsvollstreckung unbedingt empfehlen:

  • bei größeren Vermögen und Immobilien
  • bei mehreren Erben
  • bei im Ausland oder weit entfernt lebenden Erben
  • bei Unternehmens (Anteilen)
  • bei Kindern (aus mehreren Beziehungen) oder der Einsetzung des Lebenspartners
  • bei behinderten Bedachten, bei denen verhindert werden soll, dass das Sozialamt Zugriff auf das Erbe hat
  • bei Personen, denen einzelne Gegenstände zugewendet werden (Vermächtnisse)
  • bei minderjährigen Bedachten
  • bei der Einsetzung gemeinnütziger Vereine oder Wohltätigkeitsorganisationen
  • bei dem Wunsch, eine Stiftung mit dem Nachlass zu gründen

Wenn Sie sich einmal die Mühe gemacht haben, ein fachmännisches Testament erstellen zu lassen, dann wollen Sie bei der Vollstreckung sicher auch keine Risiken eingehen.

Streitigkeiten unter Ihren Erben müssen nicht sein. Sie haben es selbst in der Hand, für einen fried- und würdevollen Ablauf bei der Testamentsvollstreckung zu sorgen.

Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gerne!

Wir betreuen Mandanten in ganz Deutschland!

Sofern Sie unsere Kanzleiräume nicht persönlich aufsuchen können, sind wir gerne per Telefon oder Videokonferenz für Sie da. Auch Hausbesuche sind in einem Umkreis von 50 km um unsere Kanzleiräume herum möglich.