Behindertentestament

Was passiert mit dem Vermögen Ihres Kindes, wenn Sie einmal nicht mehr sind?

Ihr Kind ist der Mittelpunkt Ihres Lebens: Sie kümmern sich aufopferungsvoll darum, dass es ihm an nichts fehlt, dass es die Möglichkeiten, die das Leben bietet, zur Gänze ausschöpfen kann.

Aber eines Tages werden Sie diese Aufgabe nicht mehr übernehmen können, und was ist dann…?

Sie wollen auch dann noch sichergestellt wissen, dass Ihr Vermögen zum Wohle Ihres Kindes eingesetzt wird. Und zwar so, wie Sie sich das vorstellen und nicht irgendein anonymer Beamter!

Wie können Sie Ihr Kind rechtlich absichern?

Nur ein spezielles Behindertentestament stellt sicher, dass Nachkommen mit einer Behinderung das ihnen zustehende Erbe tatsächlich zugute kommt. Denn sobald Ihr Kind Sozialleistungen in Form von Grundsicherung, Hilfe zur Pflege oder Pflegewohngeld erhält, haben der Sozialhilfeträger oder der Landschaftsverband nahezu uneingeschränkten Zugriff auf das Vermögen. Das an einen behinderten Menschen vererbte Vermögen wird dabei bis auf den geringen Sozialhilfeschonbetrag vollständig aufgebraucht.

Achtung Falle: Berliner Testament

Bei dem beliebten Modell „Berliner Testament“ setzen sich die Eltern zunächst gegenseitig als Erben ein und bestimmen die Kinder zu Schlusserben nach dem Tod des Letztversterbenden. Hier passiert es häufig, dass Sozialhilfeträger oder Landschaftsverbände schon nach dem Ableben des ersten Elternteils den Pflichtteilsanspruch des behinderten Kindes für sich einfordern.

Viele erwischt das völlig unvorbereitet und sie sind gezwungen, ihre Immobilie zu veräußern oder zu beleihen, um damit diese Forderungen zu bedienen.

Das Gleiche passiert dann noch einmal, wenn der verbleibende Elternteil des behinderten Kindes verstirbt. In beiden Fällen bemächtigt sich der Sozialhilfeträger des Erbes bzw. des Pflichtteils des hinterbliebenen Kindes.

Was ist ein Behindertentestament?

Ein Behindertentestament ist ein spezielles, aufwendig gestaltetes Vertragswerk, das den Zugriff der Sozialträger auf das Erbe vollständig ausschließt. Das elterliche Vermögen wird für das Kind mit Behinderung gesichert und verwahrt. Wir haben in mehr als 20 Jahren Arbeit auf diesem Gebiet dieses wasserfeste Vertragswerk entwickelt. Der Bundesgerichtshof hat bereits letztinstanzlich bestätigt, dass derartige Testamentskonstruktionen wirksam sind.

Stellen Sie sich vor, was für ein beruhigendes Gefühl es sein wird, die nagenden Zweifel endlich los zu sein! Stellen Sie jetzt sicher, dass Ihr Kind auf Lebenszeit nach Ihren Vorstellungen versorgt sein wird.

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