Gelbke Rechtsanwälte: Ihre Kanzlei für Erbrecht
Sie haben Wichtigeres zu tun, als sich zu streiten!
Wir alle streben nach Harmonie in unserem Leben und in unseren persönlichen Beziehungen. Die Realität sieht leider oft anders aus, viele Konflikte treffen uns unerwartet und unvorbereitet.
Viele dieser scheinbar unerwarteten Probleme können Sie aber von vornherein vermeiden, indem Sie sich – von kompetenten Fachleuten unterstützt – rechtzeitig mit Ihrer Lebens- und Vermögenssituation auseinandersetzen und alles Notwendige regeln.
Spezialisten für Erbrecht in Moers, Ratingen und Düsseldorf
Unsere Kanzlei mit Standorten in Moers, Ratingen und Düsseldorf ist seit 25 Jahren auf die Themen Vorsorge, Vermögensschutz, Nachlassmanagement und Erbrechtsstreitigkeiten spezialisiert. Unser zentrales Anliegen ist es, dafür zu sorgen, dass unsere Klienten mit Ruhe und Gelassenheit in die Zukunft schauen können – frei von Unsicherheit und Ängsten.
Wir garantieren Ihren Erfolg:
Unsere Verträge sind in den 25 Jahren unseres Bestehens NOCH NIE erfolgreich angefochten worden!
Unsere Schwerpunkte
Testamentsvollstreckung
In 20 % der Fälle kommt es zu erheblichen Konflikten bei der Nachlassabwicklung.
Ein fachmännisch erstelltes Testament ist leider nur die halbe Miete. Um eine konfliktfreie Nachlassabwicklung sicherzustellen, braucht es eine neutrale, kompetente Person als Testamentsvollstrecker.
Behindertentestament
Sichern Sie das Erbe Ihres Kindes mit einem wasserdichten Behindertentestament. Um sichergehen zu können, dass Ihr Vermögen dauerhaft im Sinne Ihres Kindes verwendet wird (und nicht nach dem Gutdünken irgendeines willkürlich eingesetzten Sachwalters), müssen Sie jetzt aktiv werden.
Vermögensschutz vor Pflegeheimkosten
Bewahren Sie Ihre Immobilie für Ihre Kinder – schützen Sie sich vor exorbitanten Pflegeheimkosten. Wenn Sie im Alter pflegebedürftig werden, wird Ihr gesamtes Vermögen zur Deckung der Kosten herangezogen – auch Ihr Heim, das Sie eigentlich Ihren Kindern hinterlassen wollten. Wir zeigen Ihnen, wie Sie das vermeiden können.
Erbrecht
Leider hat Benjamin Franklin mit seinem Ausspruch „Wer seine Verwandtschaft kennen lernen will, sollte sich eine Erbschaft mit ihr teilen!“ nicht so ganz unrecht! Selbst bei viel gutem Willen auf allen Seiten gibt es im Erbfall genügend Raum für Missverständnisse und daraus folgend unerfreuliche Konflikte. Im folgenden eine kleine Auswahl an häufigen Situationen, in denen wir Sie gerne unterstützen.
Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gerne!
Wir betreuen Mandanten im gesamten Bundesgebiet.
Sie können unsere Kanzleiräume nicht aufsuchen? Keine Sorge, wir sind gerne per Telefon oder Videokonferenz für Sie erreichbar!
Hausbesuche
In einem Umkreis von 50 km um unsere Kanzleiräumlichkeiten herum besuchen wir Sie auch gerne zuhause.