Startseite » Schutz vor Pflegeheimkosten
Sie sind Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses, für das Sie und Ihre Familie lange und mühsam gespart haben. Während andere in den Urlaub gefahren sind, floss bei Ihnen jeder Euro in die Immobilie. Im Familien- oder Bekanntenkreis haben Sie erlebt, dass jemand ins Pflegeheim kam und gezwungen wurde, sein Haus zu verkaufen. Leider passiert das tatsächlich häufig, denn der monatliche Anteil an den Heimkosten, den Sie selber aus eigener Tasche zahlen müssen, beträgt ca. 3.200 – 4.500 Euro. Monat für Monat, Jahr für Jahr – so schmilzt Ihr Sparvermögen dahin.
Und wenn Sie Ihre Immobilie vorher nicht geschützt haben, dann muss Ihre Immobilie belastet oder sogar verkauft werden.
Die Folgen hiervon sind gravierend. Nicht nur schmilzt Ihr unter Entbehrung angespartes Vermögen mit einem Wimpernschlag dahin, im schlimmsten Falle verlieren Sie sogar Ihre Immobilie und damit das Zuhause für sich und Ihre Familie.
Wir meinen, es ist nicht gerecht, wenn derjenige bestraft wird, der sein Leben lang fleißig war und sich etwas Eigenes geschaffen hat. Wir können Ihnen helfen, dass es Ihnen nicht passiert!
Aber was ist mit einer Schenkung? Wäre diese ein Mittel, dieses Problem sofort zu umgehen? Nein! Denn hierbei kommt der sog. Sozialregress ins Spiel. Dieser beinhaltet, dass die Sozialhilfeträger bei Gewährung von Sozialhilfen einen Anspruch auf Rückforderung von Schenkungen haben. Das gilt für Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre und bedeutet für Sie schlichtweg: Ihr Haus ist weg!
Wir von Gelbke bieten zukunftssichere Lösungen, die Ihr Vermögen sofort vor derartigen Repressalien schützen!
Ihre Immobilie ist Ihr Lebenswerk, Ihr zentraler Vermögenswert und vor allem Ihr Zuhause. Wir stellen durch hundertfach bewährte Vertragsinhalte sicher, dass Sie das schützen, wofür Sie oder Ihre Familie ein Leben lang hart gearbeitet und gespart haben. Diese Inhalte werden jeweils individuell für Sie ermittelt. Mit diesen Informationen beauftragen Sie einen Notar Ihrer Wahl, der einen entsprechenden Übertragungsvertrag aufsetzt und beurkundet. Nach Vertragsunterzeichnung und Grundbucheintragung ist Ihre Immobilie dann sofort geschützt – nicht erst nach 10 Jahren.
Machen Sie es wie hunderte unserer Mandanten zuvor auch: Schützen auch Sie rechtzeitig Ihre Immobilie mit unserem Immobilienrettungsplan.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere InformationenUm für den Ernstfall gewappnet zu sein, sollten Sie sich rechtzeitig um eine Regelung kümmern. Lassen Sie sich nicht um die Früchte Ihrer Arbeit bringen!
Zu spät ist es, wenn sich die Gesetze ändern. Bereits geschlossene Verträge behalten aber immer ihre Wirksamkeit.
Moers (Hauptsitz)
Krefeld (Zweigstelle)
Düsseldorf (Zweigstelle)
Folgen Sie uns!
Wir betreuen Mandanten in ganz Deutschland!
Besprechungen können immer persönlich oder per Videokonferenz erfolgen.