Mit dem Erbe Gutes tun

Mit Ihrem Erbe Gutes bewirken

Wer im Laufe seines Lebens ein kleines oder großes Vermögen aufgebaut hat, stellt sich früher oder später die Frage, an wen dieses Lebenswerk gehen soll.

Vielleicht gibt es keine Verwandten oder Freunde, zu denen ein enger Kontakt besteht. Oder diese haben sich ohnehin nie für Sie interessiert. Auf gar keinen Fall aber soll Ihr Erbe in die Hände des Staates fallen.

Wenn Sie im Vorfeld nichts regeln, gilt die gesetzliche Erbfolge: Näher entfernte Verwandte erben vor weiter Entfernten und wenn es keine Verwandten gibt, fließt Ihr Erbe dem Staat zu.

Wo und wie Ihr Lebenswerk sinnvoll eingesetzt werden kann

Es gibt zahlreiche Organisationen, bei denen Ihr Erbe sinnstiftend eingesetzt werden kann: Tierschutz, medizinische Forschung oder vielleicht doch ein Hilfsprojekt?

Die Möglichkeiten sind endlos, daher ist es völlig normal, wenn Sie bezüglich dieser Entscheidung noch unsicher sind.

Als Spezialisten mit langjähriger Erfahrung helfen wir Ihnen bei der Auswahl einer geeigneten Organisation und beleuchten auf Ihren Wunsch auch deren Kostenstruktur. So versickert nichts von Ihrem Erbe in oft überzogenen Verwaltungskosten und landet tatsächlich dort, wo Sie es wollen.

 

Bares ist Wahres

Organisationen freuen sich über Zuwendungen – am meisten über Geld. Sachwerte oder immaterielle Güter erfordern einen hohen Arbeits- und Verwaltungsaufwand, daher wird diese Form der Erbschaft nicht selten ausgeschlagen.

Meistens ist die von Ihnen gewählte Organisation gar nicht in der Lage, sich um Dinge wie z.B. den Verkauf Ihrer Immobilie, die Auflösung Ihres Haushalts oder die Abgabe der Erbschaftssteuer zu kümmern.

Im Optimalfall kümmert sich daher ein von Ihnen eingesetzter Testamentsvollstrecker um all das und die Organisation bekommt letztendlich den gesamten Erlös aus der Auflösung Ihres Nachlasses, ohne selber Arbeit damit zu haben.

Die einfachste Lösung

Das Einsetzen eines Testamentsvollstreckers
Bestimmen Sie eine vertrauenswürdige und erfahrene Person in Ihrem Testament zum Testamentsvollstrecker! Er übernimmt die gesamte Nachlassabwicklung und stellt sicher, dass die Organisation das bekommt, was Sie ihr zugedacht haben.

Vorteile:

Wir empfehlen:
Sprechen Sie vorher ausgiebig mit Ihrem Wunsch-Testamentsvollstrecker und lernen Sie ihn richtig kennen! So können Sie sicher sein, dass er sämtliche Wünsche und Vorstellungen bezüglich der Nachlassabwicklung in Ihrem Sinne umsetzt.

Er weiß, woran Ihr Herz besonders hängt. Er sorgt dafür, dass Ihr Haustier in liebevolle Hände gelangt, genau wie Gegenstände mit emotionalem Erinnerungswert.

Zusätzlich bietet ein Testamentsvollstrecker alleinstehenden Personen die Option, auch deren Beerdigungsformalitäten zu regeln.

Das Besondere an einer Testamentsvollstreckung durch uns: Bei uns ist die Testamentsvollstreckung Chefsache!

Als Fachanwältin für Erbrecht mit mehr als 30 Jahren Erfahrung und vielen erfolgreichen Testamentsvollstreckungen verfügt Rechtsanwältin Silvia Gelbke über die fachliche Kompetenz und Professionalität, um auch Ihren Nachlass optimal zu betreuen und abzuwickeln.

Selbstverständlich steht Ihnen Frau Gelbke für ein Kennenlerngespräch zur Verfügung. Gerne sind wir Ihnen auch bei der Abfassung Ihres letzten Willens behilflich.