Testamentvollstreckung

Beauftragen Sie einen Testamentsvollstrecker

Sie haben ein gut durchdachtes Testament erstellt. Aber wer sorgt später dafür, dass dieses auch wirklich umgesetzt wird und alle Ihre Wünsche in Erfüllung gehen?

Dafür müssen die in Ihrem Testament genannten Personen oder Organisationen selber sorgen. Sie können sich sicher vorstellen, dass dies in vielen Fällen zu Streitigkeiten und Chaos führt.

Wussten Sie, dass

  • Erben sich gemeinsam über Ihren letzten Willen hinwegsetzen können,
  • es in über 50 % aller Erbrechtsfälle zu teils erheblichen Konflikten unter den Erben kommt,
  • dies in vielen Fällen zur Zwangsversteigerung von Immobilien führt,
  • gemeinnützige Organisationen mit der Abwicklung einer Erbschaft häufig überfordert sind und diese daher manchmal sogar ausschlagen?

 

All dies lässt sich vermeiden durch die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers in Ihrem Testament.

Lassen Sie uns jetzt gemeinsam dafür sorgen, dass Ihr letzter Wille später auch tatsächlich zu 100 % erfüllt wird: Setzen Sie uns in Ihrem Testament zum Testamentsvollstrecker ein.

Ihre Vorteile

Testamenstvollstreckung

Welche Voraussetzungen muss ein guter Testamentsvollstrecker erfüllen?

Achtung: Es ist daher nicht ratsam, einen Miterben oder generell einen Laien mit der Aufgabe zu betrauen.

Miterben werden von anderen oft angefeindet und Laien sind oft überfordert, denn die Aufgaben eines Testamentsvollstreckers sind vielseitig und zeitintensiv:

  • Erstellung eines Nachlassverzeichnisses
  • Auskunfts- und Rechenschaftspflicht
  • Verteilung des Nachlasses entsprechend der Wünsche des Erblassers
  • Auflösung des Haushaltes des Erblassers
  • Unterbringung der Haustiere des Erblassers in liebevolle Hände
  • Erstellung und Abgabe der Erbschaftssteuererklärung und Zahlung der Erbschaftssteuer
  • Beantragung eines Erbscheins
  • Und vieles mehr

Häufig werben Banken damit, dass sie Testamentsvollstreckungen übernehmen. Das ist dann aber meist nicht der Bankberater, den Sie seit Jahren kennen und der immer freundlich zu Ihnen ist, sondern eine Ihnen unbekannte Abteilung.

Im Übrigen ist der nette Bankmitarbeiter nicht unbedingt ein guter Testamentsvollstrecker.

Hat er Erfahrung? Hat er eine entsprechende Ausbildung? Ist er es, der sich persönlich tatsächlich um alles kümmert, oder macht das nur die Testamentsvollstreckungsabteilung?

Kann er sich auch um die rechtlichen Dinge kümmern, z.B. die Regelungen mit Pflichtteilsberechtigten? Kennt er sich mit Erbschaftssteuererklärungen aus?

Vorteile einer professionellen Testamentsvollstreckung durch uns:

Bei uns ist Testamentsvollstreckung Chefsache!

So wird die erforderliche Kompetenz und Erfahrung garantiert. Als Fachanwältin für Erbrecht mit mehr als 30 Jahren Erfahrung und nach vielen durchgeführten Testamentsvollstreckungen besitzt Fachanwältin Silvia Gelbke die erforderliche Kompetenz, um auch Ihren Nachlass optimal zu betreuen.

Wir vollstrecken Ihren Willen mit dem nötigen steuerlichen und rechtlichen Know-how –
100 % Ihren Wünschen entsprechend.

In welchen Fällen empfehlen wir eine Testamentsvollstreckung?