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Was passiert, wenn Sie selber vorübergehend oder dauerhaft Ihre persönlichen Angelegenheiten nicht mehr regeln können?
Auch wenn der Gedanke nahe liegt: im Fall des Falles können nicht automatisch Ihr Lebenspartner, Ihre Kinder oder enge Freunde für Sie handeln oder entscheiden. Das dürfen diese nur, wenn Sie sie vorher bevollmächtigt haben.
Wenn Sie niemanden bevollmächtigt haben, wird vom Gericht ein Betreuungsverfahren eingeleitet und von Amts wegen ein gesetzlicher Betreuer für Sie bestellt. Das kann auch ein Fremder sein, der vom Schreibtisch aus über Sie, Ihr Leben, Ihr Vermögen oder Ihren Tod entscheidet. Früher nannte man dieses Verfahren Entmündigung!
Das kann nicht in Ihrem Interesse sein: Erstellen Sie daher rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht!
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Weitere InformationenEine Vorsorgevollmacht braucht jeder Volljährige, denn ab diesem Zeitpunkt gilt man als erwachsen und somit eigenständig. Für Minderjährige dürfen die Eltern per Gesetz entscheiden.
Fakt ist also: Jeder ab 18 braucht eine Vorsorgevollmacht!
Fehlende oder unwirksame Vorsorgevollmachten können verheerende Folgen haben. Standardformulare zum Ankreuzen sind gefährlich, da sie jederzeit von Dritten manipuliert werden können und zudem oft auch noch lückenhaft sind!
Aber auch wirksame Vollmachten bergen Risiken, wenn nicht klar geregelt ist, wer wann handeln darf.
Sie brauchen rechtssichere Vorsorgeverfügungen. Alle von uns entwickelten Regelungen sind immer aus juristischer und ärztlicher Sicht einwandfrei.
Das können Ihnen andere Vorsorgevollmachten aus dem Internet leider nicht garantieren.
Auf Wunsch besprechen wir mi Ihnen ausführlich, wie Ihre Optimal-Vorsorge aussehen sollte. Das ist bei jedem anders und hängt immer von Ihrer persönlichen Situation, Ihren Wünschen, Bedürfnissen und Familienverhältnissen ab. Es macht nun einmal einen Unterschied, ob man eine Familie (oder Patchworkfamilie) ist, ein Alleinstehender oder ein Paar ohne Kinder.
Wenn auch Sie optimal abgesichert sein wollen, vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin mit einem unserer Vorsorgespezialisten.
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Besprechungen können, ja nach Wohnort, persönlich oder per Videokonferenz erfolgen.