Testamentsgestaltung

77% aller Deutschen ist stark daran gelegen, die Aufteilung ihres Erbes im Vorfeld klar zu regeln

Sie möchten für den Fall Ihres Ablebens alles klar geregelt haben. Sie haben lange überlegt und sich fix entschieden, wer welchen Teil Ihres Vermögens bekommen soll: an wen das Haus geht, wer die Geldanlagen erben soll und wer sich am meisten über die vielen kleinen und größeren Gegenstände freuen wird, mit denen die Erinnerung an Sie und vielleicht schon an Ihre Vorfahren eng verbunden ist.

Eines Tages geben Sie sich dann einen Ruck: Sie setzen sich hin, um Ihr Testament zu schreiben. Und dann passieren folgenschwere Fehler...

90 % aller privatschriftlichen Testamente sind fehlerhaft.

(Quelle: Stiftung Warentest 2015 „Vererben und Erben“)

Fall 1: Das Testament ist fehlerhaft

Machen wir uns nichts vor: das Recht ist keine Spielwiese für Laien. In Testamenten werden häufig Begriffe wie Vererben, Vermachen, Nach- und Vorerbschaft verwendet, ohne dass sich der Erblasser darüber im klaren ist, was genau das rechtlich bedeutet. Hinzu kommt, dass selbstverfasste Testamente oftmals unklar formuliert sind, was im Nachhinein zu Auslegungsschwierigkeiten führen kann.

Viele machen sich auch im Internet „schlau“ und verlassen sich auf Informationen aus dubiosen Quellen. Tun Sie sich bitte selbst einen Gefallen und wenden Sie sich immer an einen Fachmann, der weiß, wovon er spricht und auch dafür einsteht!

Fall 2: Das Testament ist steuerlich unvorteilhaft

Wir alle haben unser gesamtes Leben über weiß Gott genügend Steuern gezahlt! Da wäre es mehr als schade, wenn der Fiskus im Erbfall noch einmal knallhart zuschlägt. Was viele nicht wissen: es gibt hier sehr große Gestaltungsspielräume. Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten und holen so für Ihre Erben das Optimum heraus!

Fall 3: Komplexe Familienkonstellationen

Das Leben ist keine lange, gerade Linie. Oftmals ähnelt es eher einer Achterbahnfahrt. Sie haben gelebt, Sie haben geliebt und nun ist es etwas unübersichtlich geworden. Es gibt aktuelle und ehemalige Lebenspartner, es gibt Kinder aus diesen Beziehungen: manche ehelich, manche nicht. Schauen Sie sich Ihre Konstellation bitte genau mit einen Fachanwalt an – sonst kann es im Erbfall zu bösen Überraschungen kommen!

Bitte nehmen Sie sich die Zeit

dieses komplexe Thema mit einem Fachmann ordentlich zu behandeln. Sie wollen doch in dem ruhigen Bewusstsein leben können, dass alles in Ihrem Sinne geregelt ist – und zwar hieb- und stichfest.

Sie wollen Ihren Liebsten in bester Erinnerung bleiben und nicht deren Leben mit Erbstreitigkeiten oder finanziellen Problemen belasten – z.B. durch den Notverkauf einer Immobilie, um die Ansprüche weiterer Erben bedienen zu können.

Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gerne!

Wir betreuen Mandanten in ganz Deutschland!

Sofern Sie unsere Kanzleiräume nicht persönlich aufsuchen können, sind wir gerne per Telefon oder Videokonferenz für Sie da. Auch Hausbesuche sind in einem Umkreis von 50 km um unsere Kanzleiräume herum möglich.