Vorsorge für Alleinstehende

Was passiert bei einem plötzlichen Unfall, bei Krankheit oder im Alter?

Sie stehen mitten im Leben und meistern Ihren Alltag. Sie haben gute Freunde und kommen viel herum, Ihre Hobbies erfüllen Sie. Das Leben hat es so wollen – oder vielleicht war es auch Ihre bewusste Entscheidung – dass Sie keine Kinder haben. Das ist auch gut so. Nur manchmal beschleicht Sie ein ungutes Gefühl: was ist, wenn ich einmal alt und gebrechlich bin? Wenn ich mich einmal nicht mehr um mich selbst kümmern kann, vielleicht auch nicht mehr ganz bei klarem Verstand bin?

Holen Sie sich einen "professionellen Freund" an Ihre Seite

Gelbke Rechtsanwälte ist seit über 25 Jahren auf Erbrecht spezialisiert. Wir helfen Ihnen, beizeiten Regelungen zu treffen – betreffend Testament und Vorsorgeverfügung (Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung). Tauschen Sie dieses ungute Gefühl ein gegen die Sicherheit, dass alles Ihren Wünschen entsprechend laufen wird. Garantiert.

Legen Sie Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse in einer Vorsorgeverfügung fest

Für den Fall gesundheits- oder altersbedingter Handlungsunfähigkeit gilt es schon jetzt vorzusorgen. Vorsorgeverfügungen umfassen die zwei Bausteine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Dies ist der einzig sichere Weg, Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse rechtsverbindlich festzulegen.

Vorsorgevollmacht

Mit einer frühzeitig erteilten Vorsorgevollmacht können Sie ein gerichtliches Betreuungsverfahren komplett vermeiden. Hier legen Sie fest, wer Sie rechtskräftig vertreten darf und wem Sie die eigenverantwortliche Wahrnehmung einzelner oder auch sämtlicher Angelegenheiten übertragen. Diese Vollmacht ermöglicht es dem Bevollmächtigten, in hohem Maße eigenverantwortlich zu handeln und zudem rechtskräftige Willenserklärungen in Ihrem Namen abzugeben.

Patientenverfügung

Die Patientenverfügung dokumentiert Ihre persönlichen Wünsche bezüglich Gesundheit und Pflege. Insbesondere Fragen lebenserhaltender Maßnahmen wie künstliche Ernährung oder Beatmung werden dann durch die von Ihnen bestimmte Vertrauensperson durchgesetzt. Nur wenn Sie vorab ausdrücklich schriftlich festgelegt haben, welche Behandlungen Sie möchten bzw. welche Sie kategorisch ablehnen, wird dies seitens der Ärzte und des Pflegepersonals so umgesetzt werden.

Ihre Vorsorgeverfügung – so individuell wie Sie selbst

Viele behelfen sich bei der Erstellung ihrer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit Vorlagen aus dem Internet oder aus dem Freundes- und Bekanntenkreis, die sie dann an die eigenen Vorstellungen anpassen.

Davor möchten wir Sie warnen, denn die Materie ist sehr komplex! Unserer Erfahrung nach braucht es für jeden Mandanten ein individuelles, auf die persönliche Lebenssituation abgestimmtes Vorsorgepaket – inklusive des Leitfadens und der Vereinbarungen mit Ihren Bevollmächtigten, in dem Falle der Kanzlei. 

Keiner beschäftigt sich gerne mit diesen unschönen Szenarien! Aber stellen SIe sich vor, wie erleichtert Sie sein werden, wenn Sie alles fix geregelt haben.

Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gerne!

Wir betreuen Mandanten in ganz Deutschland!

Sofern Sie unsere Kanzleiräume nicht persönlich aufsuchen können, sind wir gerne per Telefon oder Videokonferenz für Sie da. Auch Hausbesuche sind in einem Umkreis von 50 km um unsere Kanzleiräume herum möglich.